Rechtsschutz Allianz
Die Rechtsschutzversicherung für ASGB Mitglieder beinhaltet:
- freie Rechtsanwaltswahl (auch aus dem Ausland, oder die Allianz stellt einen zur Verfügung)
- versichert sind außergerichtliche wie auch gerichtliche Streitfälle (Briefe Rechtsanwalt, Mediation usw.)
- zivilrechtliche wie auch strafrechtliche Streitfälle
- steuerrechtliche Streitfälle (Agentur der Einnahmen)
- Spesen eines Sachverständigen und eines Privatdedektives (perito oder accertatore)
- Prozessspesen der Gegenpartei im Falle einer Verurteilung
- Registergebühren gerichtlicher Akten mit einem Höchstbetrag von 500 €
Versicherungssumme pro Schadensfall 25.000,00 € (Mindeststreitwert 250,00 €)
Jahresprämie pro Mitglied 80,00 € (inkl. Versicherungssteuer)
Kündigung der Versicherung: 30 Tage vor Ablauf der Versicherung ist diese schriftlich zu kündigen, da die stillschweigende Erneuerung gilt.
Versicherte Risiken:
- Schadensersatzanfragen für Personenschäden und Sachschäden an Dritten in der beruflichen Tätigkeit. Inbegriffen sind auch Verkehrsunfälle, für welche der Versicherungsnehmer arbeitet, wobei der Besitzer des Fahrzeuges der Versicherungsnehmer oder die Körperschaft ist
- zivilrechtliche Schadensersatzanfragen (Verleumdung, Privacy, Disziplinarmaßnahmen usw.)
- Verteidigung bei Anklage von grob fahrlässigem Verhalten (reati colposi)
- Verteidigung bei Anklage von vorsätzlichen Straftaten (delitti dolosi)
- Rekurs bei Geldstrafen des Rechnungshofes auf Grund der Haftung der
- Vermögensverwaltung (die Versicherungsdeckung wird gewährleistet, falls die Strafe über
- 1.000,00 € beträgt)
- Verteidigung bei Streitigkeiten zwecks der Vermögensverwaltung (Rechnungshof)
- Scheidung für den Versicherungsnehmer
- Familienrecht
- bei Streitfällen in der Familie gilt die Rechtsschutzversicherung für den
- Versicherungsnehmer
Privatrechtsschutz für alle Familienmitglieder (componenti nucleo famigliare) die auf dem Familienbogen aufscheinen. Gilt aber nicht für den Ehepartner/In im Berufsleben.